Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Vorgaben der Verhaltenskodizes und der internen Richtlinien werden bei ERGO nicht toleriert, sondern angemessen aufgeklärt und geahndet. Jeder Vorfall wird individuell bewertet und je nach dem Ausmaß des Regelverstoßes sanktioniert. Gleichzeitig wird geprüft, ob Richtlinien oder Prozesse im Unternehmen verändert werden müssen.
Die Identifikation von Verstößen erfolgt über vielfältige Wege. Neben regelmäßigen Abfragen können sich Mitarbeiter, die einen Verstoß gegen geltende Gesetze oder andere Regelwerke melden wollen, vertraulich an die zuständigen Compliance Bereiche wenden. Das gilt für die Mitarbeiter aller Gesellschaften im In- und Ausland. Hinweise können auch über das ERGO Hinweisgebersystem abgegeben werden, welches die Anonymität des Hinweisgebers nach höchsten Maßstäben schützt, sofern dieser seine Identität nicht nennen möchte.
Mitarbeiter, die sich nicht direkt an Compliance wenden möchten, können sich bei einem unabhängigen externen Ombudsmann melden. Er unterliegt ebenfalls einer strengen Verschwiegenheitspflicht.