Wir wollen nach bestem Wissen und Gewissen mögliche nachteilige Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Einhaltung von Menschenrechten verhindern oder abmildern. Zur Gewährleistung unserer Sorgfaltspflichten haben wir daher Prozesse etabliert, um Risiken in Bezug auf die Beeinträchtigung von Menschenrechten zu erkennen und mit geeigneten Maßnahmen zu bewältigen. Unsere Anforderungen zur Wahrung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten werden in verschiedenen Richtlinien, Kodices und Arbeitsanweisungen festgehalten. Die Prozesse umfassen folgende Komponenten:
Ein Risikomanagementsystem mit klarer Beschreibung von Prozessen und Zuständigkeiten:
- Regelmäßige Durchführung von Risikoanalysen
- Verankerung von Präventiv- und Abhilfemaßnahmen in den Geschäftseinheiten
- Monitoring und Wirksamkeitsprüfung der Maßnahmen
Ein Beschwerdemanagementsystem
Dokumentation und Berichterstattung