Wistleblowing

Hinweisgeber

Hinweisgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Identifizierung von Gesetzesverstößen und internen Vorschriften, die für die ERGO Technology & Services S.A. gelten. Daher ist jede Person, die Kenntnis von Unregelmäßigkeiten hat oder diese vermutet, verpflichtet, diese über einen der Meldekanäle zu melden.


Meldekanäle:


  1. Intern

    Anonym

    - Über das lokale elektronische Hinweisgebersystem.

    - Über das elektronische Hinweisgebersystem der ERGO Group (BKMS, Business Keeper Monitoring System). Meldungen über diesen Kanal unterliegen separaten Verfahren der ERGO Group.

    E-Mail

    Meldungen können durch das Senden einer E-Mail an sm-etspl-whistleblowing@ergo.com mit dem Betreff „Unregelmäßigkeit“ eingereicht werden.

    Persönlich in Schriftform

    Es ist möglich, eine Meldung schriftlich persönlich bei der Compliance-Abteilung in Warschau oder Danzig einzureichen.

    Mündlicher Bericht

    Auf Wunsch des Meldenden kann ein Hinweis mündlich bei einem persönlichen Treffen in Warschau oder Danzig innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung abgegeben werden.

  2. Extern

    Eine Meldung kann über den Ombudsmann (Kontaktdaten finden Sie hier) oder eine andere öffentliche Behörde erfolgen.