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„Junge Durchstarter“ - Förderschwerpunkt 2: Jugendfirma

„Junge Durchstarter“ - Förderschwerpunkt Jugendfirma

Mit unserem Förderschwerpunkt Jugendfirma fördern wir den Gründergeist junger Menschen und unterstützen sie dabei, eine eigene Jugendfirma aufzubauen und in die Rolle eines echten Unternehmers zu schlüpfen. Entsprechende Angebote können in Schulen, aber auch im außerschulischen Bereich, wie etwa in Jugendtreffs oder Vereinen, gefördert werden.

Die Jugendlichen entwickeln eine Geschäftsidee, testen ihr Produkt bzw. ihre Dienstleistung und kümmern sich um das gesamte Geschäftswesen, wie Produktion, Marketing, Vertrieb und Buchhaltung. Jede und jeder kann sich mit seinen individuellen Stärken und Interessen einbringen. Während des Prozesses lernen die Jugendlichen, im Team Probleme zu lösen und unternehmerische Entscheidungen zu treffen, genauso wie den Umgang mit Finanzen.

Das Gefühl der Selbstwirksamkeit wird besonders gestärkt, wenn die Hürden gemeistert sind, der Geschäftsbetrieb oder Verkauf startet und bei den jeweiligen Kunden gut ankommt. Die Jugendlichen erwerben in dem Prozess nicht nur wichtige Kompetenzen für das spätere (berufliche) Leben, sondern erhalten auch Einblicke in verschiedene Berufsbilder.

Mögliche Geschäftsideen

Jugendfirmen können eine Vielzahl an Produkten oder Dienstleistungen anbieten, auf Bewährtes zurückgreifen oder auch ganz neue Wege gehen. Beispiele sind:

  • Selbstbedruckte Schulkleidung, Freizeitkleidung, Taschen/Sportbeutel
  • Selbstdesignter Schmuck, Deko, Spiele
  • Pausensnacks oder Catering für besondere Anlässe an der Schule
  • Holzprodukte, wie Hochbeete, Bänke etc.
  • Honigproduktion
  • Tontechnik für interne und externe Veranstaltungen
  • Einkaufswagenchips aus dem 3D-Drucker
  • Reparaturservice
  • Kursangebote, wie Nachhilfe, Tanzen etc.
Förderung & Förderantrag

Die Stiftung fördert jeweils maximal 5.000 Euro an Sachkosten und 5.000 Euro für Honorarausgaben pro Antrag für das Jahr 2024. Folgeanträge für die folgenden Jahre sind voraussichtlich möglich.

Beispiele für Sachkosten:

  • Sachmittel für die Ausstattung der Jugendfirma, Materialkosten, etc.

Beispiele für Honorarausgaben:

  • Stundenhonorare für begleitende pädagogische Honorarkräfte
  • Schulungskosten für begleitende Lehrkräfte oder pädagogische Mitarbeitende
  • Kosten für Coaches, Workshops oder Beratung zur konzeptionellen Entwicklung

Das Stiftungsteam unterstützt bei Bedarf mit Hinweisen zu relevantem Material, Methoden oder Coachinganbietern. Auch bei der Suche nach Mentoren aus den jeweiligen Tätigkeitsfeldern, beispielsweise für Vertriebsexperten, oder Betriebsbesichtigungen kann das Stiftungsteam unterstützen.

Nicht gefördert werden soziale Geschäftsideen, bei denen hilfsbedürftige Menschen auf ein zuverlässiges Angebot der Jugendlichen angewiesen wären (Beispiel Einkaufsservice, Seniorenbetreuung).

FAQ

  • Eine Teilförderung ist grundsätzlich möglich. So kann nur die Entwicklungsphase der Geschäftsidee oder auch die erste Umsetzung einer bereits entwickelten Geschäftsidee einzeln gefördert werden.

    Das Testen der Geschäftsidee ist jedoch ein wichtiger Bestandteil für das angestrebte Erfolgserlebnis. Insofern werden bei Förderanträgen für reine Entwicklungsphasen diejenigen bevorzugt, die auch solche Tests ermöglichen.

  • Ja. Auch einzelne Workshops können grundsätzlich gefördert werden. Die Projektdauer ist für die Förderung nicht entscheidend. Wichtig ist, dass Entwicklung und Aufbau im Vordergrund stehen. Der dauerhafte Betrieb einer Jugendfirma wird nicht gefördert.

  • Nein. Ein Projektstart im Herbst, beispielsweise zum neuen Schuljahr, mit einem Abschluss im Folgejahr ist grundsätzlich möglich, sofern wesentliche Projektelemente in das Jahr 2024 fallen.

  • Ja. Bisherige Gründungen spielen für einen Antrag keine Rolle. Es geht darum, möglichst vielen Jugendlichen dieses Angebot zu ermöglichen.

  • Nein. Ziel des Förderprogramms ist es, möglichst vielen Jugendlichen die Erfahrung des Aufbaus einer Jugendfirma zu ermöglichen, um sie in ihren Kompetenzen zu stärken.

  • Das Konzept der Jugendfirma hat sich besonders ab der 9. Klasse bewährt. Grundsätzlich ist das Konzept flexibel in Bezug auf Altersgruppe und Schul- oder Organisationsform einsetzbar.

  • In erster Linie ist die zuständige Lehrkraft oder der pädagogische Mitarbeitende des Kooperationspartners für das Projekt der Jugendfirma verantwortlich. Sie oder er steht den Jugendlichen im Prozess mit ihrer Expertise zur Seite oder organisiert die Vermittlung des notwendigen Know-hows durch externe Coaches.

    Für externes Coaching oder eine Schulung der pädagogischen Begleiter können Fördermittel beantragt werden. Das Stiftungsteam unterstützt gerne (Details siehe oben unter Förderung).

  • Nein, aber es gibt ein Rahmenwerk. Wir gehen davon aus, dass die geförderten Geschäftsideen die Grundsätze von Umweltschutz und Nachhaltigkeit beachten und breite gesellschaftliche Akzeptanz finden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Geschäftsideen, bei denen hilfsbedürftige Menschen auf eine zuverlässige Versorgung angewiesen wären (Beispiel Einkaufsservice, Seniorenbetreuung).

  • Die Jugendfirma führt über alle Ausgaben und Umsätze Buch und weist Ausgaben per Beleg nach. Der Kooperationspartner reicht entsprechende Verwendungsnachweise für die geförderten Sach- und Honorarkosten ein. Nicht verwendete Fördermittel werden nach Projektabschluss an die ERGO Stiftung zurückgezahlt.

    Die Stiftung erhält am Ende des vereinbarten Förderzeitraums einen Bericht über das Projekt. Er enthält die Zahl der Teilnehmenden der Jugendfirma und deren Stundenaufwand, die durchgeführten Tätigkeiten und eine anonymisierte Einschätzung der Entwicklung der Teilnehmenden durch die pädagogischen Begleiter.

  • Das Stiftungsteam unterstützt gerne durch Hinweise auf relevante Informationsquellen, soweit sie uns bekannt sind. Bei Versicherungsfragen können je nach Anliegen ggf. Ansprechpartner bei ERGO vermittelt werden. Grundsätzlich kann die ERGO Stiftung keine rechtliche Beratung anbieten und übernimmt auch keine Haftung bei Hinweisen auf Informationen Dritter.

Fragen & Bewerben

Sie haben eine Projektidee, sind sich aber nicht sicher, ob sie für das Förderprogramm geeignet ist? Bitte sprechen Sie das Stiftungsteam an.

Wie können sich interessierte Kooperationspartner bewerben?

Bitte senden Sie den Förderantrag mit der Vorstellung Ihres Projekts bis 30. April 2024 an: stiftung@ergo.de

Antragsteller erhalten in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen eine Rückmeldung.
Nach Ablauf der Einsendefrist erhalten Sie spätestens bis 17. Mai 2024 eine Antwort.

Bei Fragen schreiben Sie gerne eine Mail an stiftung@ergo.de oder rufen uns an:

Diana Hoffmann-Ratzmer, Tel 040 6376-3347
Melanie Sarnow, Tel 040 6376-3363

Förderprogramm „Junge Durchstarter“ - ERGO Stiftung „Jugend & Zukunft“
Tagesjob - worum geht’s?

Gefördert wird die stundenweise Beschäftigung von Jugendlichen für leichte Tätigkeiten in Jugendtreffs, Vereinen etc., etwa für Thekendienste, Reparatur- oder Gartenarbeiten.