In der Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch Schneedruck mitversichert, wenn Versicherungsschutz gegen Naturgefahren inklusive der Elementargefahren vereinbart wurde. Auch für Mieter ist dieser Versicherungsschutz für den persönlichen Hausrat relevant. Der Einschluss „Elementargefahren“ bietet darüber hinaus auch Schutz für Schäden durch Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen und Vulkanausbruch.