Für Schäden durch Sturm und Hagel kommt in der Regel die Wohngebäudeversicherung auf, diese Gefahren gehören neben „Feuer“ und „Leitungswasser“ zum üblichen Versicherungsschutz.
Unter die Wohngebäudeversicherung fallen rund 70 Prozent aller Schäden. Sofern z.B. durch ein durch Sturm beschädigtes Dach Regenwasser eindringt und dann Mobiliar beschädigt, besteht Schutz über die Hausratversicherung.
Bei Sturm- oder Hagelschäden am Kraftfahrzeug hilft die Teil- und Vollkaskoversicherung. Der Versicherungsnehmer hat nur die in der Teilkaskoversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen. In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung enthalten – der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird bei Sturm- oder Hagelschäden nicht belastet.
Werden durch Dachziegel oder Bäume aus dem Garten das Nachbargebäude, fremde Fahrzeuge oder gar Personen verletzt, kommen die private Haftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Schäden auf.
Ist das Gebäude bei einem Unwetter durch heftigen Starkregen überflutet worden, können die Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen helfen, wenn der zusätzliche Einschluss „Weitere Naturgefahren / Elementargefahren“ gewählt wurde. Achtung: Steigendes Grundwasser gilt nicht als Überschwemmung und dadurch verursachte Schäden sind nicht versichert.